Risikomanagement in der Wasserversorgung

Die EU-Trinkwasserrichtlinie fordert ein Risiko­manage­ment für die Trink­was­ser­ver­sor­gung vom Einzugs­gebiet bis zu den Haus­in­stal­la­tio­nen. Das wird in Deutschland durch die Trink­wasser­verordnung (TrinkwV) und die Trink­wasser­einzugs­gebiete­verordnung (TrinkwEGV) geregelt. GCI unterstützt die Wasser­versor­gungs­unter­neh­men beim Risiko­mana­ge­ment sowohl für das Einzugs­gebiet gemäß TrinkwEGV als auch für die Gewinnungs­anlagen und Trink­was­ser­netze gemäß TrinkwV.

Hierfür greifen unsere In­gen­ieurInnen  auf ent­sprech­ende Fach­soft­ware zurück, die auch die Laufend­haltung der Unter­lagen durch den Was­ser­ver­sorger erleichtert.

 

 

Risikomanagement

Das Risikomanagement im Sinne der TrinkwEGV und TrinkwV erfolgt nach DIN EN 15975-2 und umfasst allgemein:

Gefährdungsanalyse

Identifizieren von Gefährdungen und den Ereignissen, die diese Ge­fähr­dungen herbeiführen können und deren sys­te­matische Zu­sam­men­stellung in einem Gefährdungs­inventar.

Gefährdungen im Sinne der TrinkwEGV sind „Stoffe im Wasser mit biologischen, chemischen, physikalischen oder radiologischen Eigenschaften oder eine ander­weitige Beschaffenheit des Wassers, die im Hinblick auf seinen Gebrauch als Trinkwasser die menschliche Gesund­heit beein­träch­tigen können.“

Für die Beschreibung des Ein­zugs­gebiets gemäß TrinkwEGV erhebt die zuständige Behörde die erforderlichen Inform­ationen, die dem Betreiber nicht vorliegen, bei den ent­sprech­enden Fach­behörden und übergibt diese dem Versorger in digital verarbeit­baren Formaten.

 

Nach TrinkwV sind Gefährdungen zu betrachten, die die Anforder­ungen an die Beschaffen­heit nach Abschnitt 2 (§ 5 – 10) beein­trächtigen (mikro­biologische, chemische, radio­logische Anforder­ungen; Indikator­parameter).

Die Gefährdungsanalyse sollte die Frage „Was kann wo und wie passieren?“ beantworten.

 

Risikoabschätzung

Die Risikoabschätzung besteht aus zwei Schritten:

Risikoanalyse

Für die einzelnen Gefähr­dungs­er­eig­nisse wird die Wahr­schein­lichkeit, mit der die Gefähr­dungs­ereig­nisse ein­tre­ten, und das Schaden­ausmaß der Ge­fähr­dung bestimmt. Wahr­schein­lichkeit und Schadens­ausmaß werden in einer Risiko­matrix kom­bi­niert, um das Risiko als Maßzahl für den Vergleich von Ge­fähr­dungs­er­eig­nis­sen zu be­stim­men.

Die konkrete Ausgestaltung der Risikomatrix (Anzahl der Unter­teilungen für Eintritts­wahrschein­lich­keit und Schadens­ausmaß; Skalen­werte) muss zwischen Betreiber und Behörde abgestimmt werden.

Risikobewertung

Die Risiken werden verglichen, um diejenigen Gefährdungs­ereignisse zu identifzieren, die vorrangig bei Maß­nahmen zur Risiko­beherrschung be­trach­tet werden sollten.

Nach DIN EN 15975-2 sollten die Risikoanalyse und -bewertung so­wohl mit als auch ohne Betrach­tung der vorhandenen Maß­nahmen durchgeführt werden (sog. Anfangs­risiko und Rest­risiko), um bewerten zu können, wie wirksam die Maß­nahmen sind und welche Auswirk­ungen ihr Versagen hätte.

 

Risikobeherrschung

Für die Gefährdungsereignisse, die nach der Risiko­bewertung prioritär zu be­trach­ten sind, werden vorbeugende oder reaktive Maß­nahmen zur Minderung der Risiken entwickelt und bewertet.

Die Risikobeherrschung im Ein­zugs­gebiet ist gemäß TrinkwEGV Auf­ga­be der zuständigen Behörde, die dafür auf Basis der Risiko­ab­schätzung und der Vorschläge des Betreibers Maß­nahmen festlegt, was auch Verbote, Beschränk­ungen und Handlungs­pflichten nach §52 WHG umfassen kann.

Im Bereich der TrinkwV obliegt die Risikobeherrschung dem Betreiber.

Bearbeiter / Fachkenntnisse

Die DIN EN 15975-2 empfiehlt, das Risiko­manage­ment in einer inter­diszipli­nären Arbeits­gruppe durch­zuführen. Dies ist insbesondere für das Risiko­management für Anlagen und Verteilungs­netze wichtig, da hier Kennt­nisse und Erfahr­ungen aus verschiedensten technischen Bereichen gebündelt werden müssen.

Für die Bearbeitung des Ein­zugs­gebiets fordert die TrinkwEGV

  • Hochschulstudium bzw. ein­schlä­gige Berufserfahrung
  • hinreichende Fachkenntnisse zu Hydro­logie, Hydro­chemie, Hydro­geo­logie und Risiko­management

Zunächst sind die Wasserversorger gemäß TrinkwEGV verpflichtet, für jedes Was­ser­werk­einzugs­gebiet die Ge­fähr­dungs­analyse und Risi­ko­abschätzung sowie Vorschläge für das Untersuchungs­programm und für Maß­nahmen zur Risiko­beherr­schung vorzulegen. Diese Doku­mentation muss bis zum 15.11.2025 der zuständigen Behörde übergeben werden. Die Behörde überprüft bis zum 12.05.2027 das Untersuchungs­programm und legt bis dahin die Risiko­management­maßnahmen fest.

Bis zum 12.01.2033 soll das Risiko­mana­ge­ment (Gefährdungs­analyse, Risi­ko­ab­schätzung, Maß­nahmen zur Risiko­be­herrschung, Untersuchungs­programm) für die Gewinnungs- und Aufbereitungs­anlagen und Trink­wasser­netze gemäß TrinkwV vorliegen.

Danach werden die beiden Risiko­managements im 6-Jahres-Turnus fort­ge­schrieben.

 

Risikoanalyse im Trinkwassereinzugsgebiet

 

In die Risikoanalyse für das Trink­was­ser­ein­zugs­gebiet gehen die Gefähr­dungs­ereignisse und die Schutz­funktion des Einzugs­gebiets ein. Durch Rück­halte- und Abbau­prozesse entlang des Fließ­wegs kann das Risiko ver­min­dert werden. Ziel ist die Be­wer­tung des Risikos für das Roh­wasser an der Entnahme­stelle. Des­halb erfolgt die Analyse in mehreren Schritten:

Eintrittswahrscheinlichkeit

Wahrscheinlichkeit, mit der ein Gefährdungsereignis eintritt. Diese wird üblicherweise auf einer Skala von 1 bis 5 (sehr selten bis sehr häufig eintretendes Ereignis) ein­ge­ordnet.

Schadensausmaß

Ausmaß der Beeinträchtigung der Beschaffenheit des Wassers durch ein Gefährdungsereignis. Dies wird üblicherweise auf einer fünfstufigen Skala (sehr geringes bis sehr hohes Schadensausmaß) eingeordnet, die entweder linear (1, 2, 3, 4, 5) oder quadratisch (1, 4, 9, 16, 25) mit Werten belegt wird. Durch die qua­dra­tische Skala können sehr seltene Ereignisse mit sehr hohem Schadensausmaß (z.B. Havarien) gegenüber sehr häufigen Er­eig­nis­sen mit sehr geringem Schadens­ausmaß (z.B. Ver­sickerung aus Regen­wasser­rückhalte­becken) stärker gewichtet werden.

Ausgangsrisiko

Für jedes Gefährdungsereignis erfolgt eine Bewertung von Eintritts­wahr­schein­lich­keit und Schadens­ausmaß am Ort des Ereignisses (z. B. Altlasten­fläche, Ort einer Havarie in Industrie­anlage). Das aus der Multi­plikation von Eintritts­wahr­schein­lich­keit und Schadens­ausmaß be­rech­nete Risiko wird als Ausgangs­risiko bezeichnet.

Vulnerabilität

Die Schutzfunktion des Einzugs­gebiets (Boden­zone, Grund­wasser­leiter entlang des Fließ­wegs) wird über die sog. „Vulnera­bilität“ (= Verschmutzungs­empfindlichkeit) berücksichtigt.

  • Gegenstück zur (Grund­was­ser-)Geschütztheit
  • hohe Geschütztheit (z. B. mächtige Grund­was­ser­über­deckung, lange Fließzeit) = geringe Vulne­ra­bilität = Risiko wird deutlich gemindert
  • geringe Geschütztheit (z.B. un­be­deckter flacher GWL, kurze Fließzeit) = hohe Vulnerabilität = Risiko wird kaum gemindert

Üblicherweise werden für einzelne Teile des Fließ­wegs (z. B. unge­sät­tigte Boden­zone und Grund­was­ser­leiter) separate Vul­nera­bilitäten bestimmt und zu einer Gesamt­vulnera­bilität multipliziert. Für die Bewertung nach TrinkwEGV ist dies die sog. Rohwasser­vulnera­bilität“, da die Beschaffenheit des Rohwassers an der Entnahme­stelle Ziel der Betrachtung ist.

Vulnerabilitäten werden auf einer Skala von 0 bis 1 (bzw. 0 bis 100 %) angegeben.

Rohwasserrisiko

Das Risiko für das Rohwasser an der Entnahmestelle ergibt sich aus der Multiplikation des Ausgangsrisikos (Ort des Gefährdungsereignisses) mit der Rohwasservulnerabilität.

Der Zahlenwert für das Risiko wird anschließend klassifiziert, wobei üblicherweise 5 Klassen (sehr geringes bis sehr hohes Risiko) zum Einsatz kommen.

 

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Ansprechpartner

  • Florian Jenn, Ressortleitung Risikomanagement
  • Silvia Dinse, Geschäftsführerin

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