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NILLERT, P. - GWF | Wasser-Abwasser 12/2012, S. 1318-1327.
Brunnen mit stabilen Filtern im Lockergestein

Projekt:

Monitoring-Konzepte für Grund- und Rohwasser der Wasserwerke Staaken, Pausin, Friesack und Pessin

Zeitraum:

Auftraggeber:

Auftragsvolumen:

Kategorie:

Schlagworte:

2003

Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH

6.300 €/a

Grundwassermonitoring und Grundwasserbewirtschaftung

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Kurzbeschreibung:

In Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichten zur Selbstüberwachung ihrer Anlagen und der genutzten Wasservorkommen realisiert die OWA GmbH als Eigentümerin und Betreiberin der Wasserwerke die Beschaffenheitskontrolle von Grund-, Roh- und Reinwasser. Hierzu erarbeitete GCI Messnetzkonzepte und Messprogramme unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Grundlagen (BbgWG, § 62; Erlass W/16/1999) und der Spezifika der Wasserwerke und Einzugsgebiete hinsichtlich Werkskapazität, Geschütztheit der Ressource, Gefahrenpotentiale und Besonderheiten. Die erarbeiteten Monitoringprogramme wurden Grundlagen der durch die Untere Wasserbehörde und das Landesumweltamt Brandenburg abgestimmt festgelegten überwachungs- und Beweissicherungskonzepte.

Wesentliche Gliederungspunkte der Monitoring-Konzepte für die Wasserwerke sind:

  • Veranlassung, Aufgabenstellung
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Charakteristik des Einzugsgebietes
  • Grundwassermessnetz
  • Konzeptioneller Ansatz zur überwachung der Wasserbeschaffenheit
  • Rohwasserbeschaffenheit der Brunnen
  • Grundwasserbeschaffenheit im Einzugsgebiet
  • Datenerfassung und -verwaltung

Die von GCI erarbeiteten Konzepte wurden durch das LUAB, Ref. W8, wie folgt eingeschätzt. Zitat (W8-3/Ma/211 v. 2. Mai 2003):

Die vorgelegten Konzepte mit ihren Darstellungen zur Charakteristik der jeweiligen Einzugsgebiete sind eine sehr gute Grundlage, die Umsetzung der Vorgaben des MUNR-Erlasses anhand der konkreten Situation zu prüfen. Bei vergleichbaren Wasserwerken anderer Verbände mussten Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes auf mögliche Präzisierungen des Parameterumfangs der Volluntersuchung vorbehaltlich der durch den Verband zu treffenden Einschätzung des Gefährdungspotentials im Einzugsgebiet gegeben werden. In anderen Fällen sollte die Reduzierung des Gesamtumfanges der Volluntersuchung erst nach Vorliegen erster Untersuchungsergebnisse diskutiert werden. Hier war durch die vorgenommene Bewertung des Einzugsgebietes eine präzisere Einschätzung bereits zum Zeitpunkt der Vorlage des Konzeptes möglich. Stärker als in den bisher vorgelegten Konzepten wurde hier auch die repräsentative Brunnenauswahl für die Rohwasseruntersuchungen begründet. ... Die vorgelegten Konzepte sind geeignet, die Anforderungen des MUNR-Erlasses W/16/1999 zum Vollzug des § 62 (3) und (4) BbgWG voll zu erfüllen.



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